Führerschein A 79 03 Und 79 04. Erweiterung von B auf A, Auflagen 79.03 und 79.04? (Führerschein, Motorrad, Fahrschule) Solange hinter dem A und dem A1 aber die 79.03 und die 70.04 stehen, handelt es sich um keinen vollwertigen Motorradführerschein, demzufolge darfst du damit auch keine Motorräder der Klassen A1 bzw Nur wenn hinter dem A1 und dem A Führerschein **keine Schlüsselzahlen" stehen, ist es der vollwertige Motorradführerschein.
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Was bedeutet 79.03 auf dem Führerschein? Beim Umtausch einer Fahrerlaubnis der Klasse B bekommt der Inhaber die Klassen A und A1 mit den Schlüsselzahlen 79.03 (nur dreirädrige Fahrzeuge) und 79.04 (nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg) eingetragen. Diese Zahlen weisen auf die "alte" Regelung hin, dass Trikes mit Klasse B gefahren werden dürfen.
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Auf dem Kartenführerschein befinden sich hinter A1 und A in Spalte 12 jeweils die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04. Das bedeutet, dass bei einem Führerscheinumtausch die Berechtigung zum Führen dreirädriger Kraftfahrzeuge durch die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 bei den Motorradklassen A1 und A im Dokument vermerkt wird. Jeder Führerschein, der seit Januar 2013 ausgegeben wird, bei dem der Führerscheininhaber aber seine Prüfung der Klasse B erfolgreich davor absolviert hat, findet in seinem Führerschein hinter der Klasse A1 und A die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04
Führerschein A1 79.03 Und 79.04 Was Darf Ich Fahren?. Mit diesen Schlüsselzahlen wird die Klasse A beschränkt. zur FeV, erhält man bei Umschreibung einer Klasse B, ausgestellt vor dem 19.01.2013, unter anderem die FE-Klasse A mit den Schlüsselzahlen A 79.03 und A 79.04 (Eintrag erfolgt in Spalte 12 auf der Rückseite des FS)
Schlüsselzahl 79.03 Motorrad Fahrschule Köln. Diese Eintragungen sind wichtig für die Verkehrssicherheit 79.03: Nur dreirädrige Fahrzeuge: 79.04: Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg: 79.05: Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg: 79.06